LEGIS

Außergerichtlich und gerichtlich

Verwaltungs­recht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der gesamten Staatsverwaltung und regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.

Heike-Korte-Rechtsanwaeltin-Oldenburg

Zum Verwaltungsrecht gehören insbesondere:

  • das Ordnungsrecht und das Recht der Gefahrenabwehr,
  • das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
  • das Kommunalrecht,
  • das Abgabenrecht,
  • das Versammlungsrecht,
  • das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht,
  • das Umweltrecht, wie das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht und das Wasserrecht,
  • das Schul- und Hochschulrecht,
  • das öffentliche Dienstrecht,
  • das Beamtenrecht und
  • das Wehr- und Zivildienstrecht.

Ihr Kontakt

Sie wünschen in einer Rechtsfrage mit Bezug zum Verwaltungsrecht eine rechtssichere anwaltliche Beratung? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei in Oldenburg auf!

Rechtsanwältin Dr. Heike Korte und Rechtsanwältin Maren Waruschewski beraten Sie transparent zu realistischen Erfolgsaussichten, zur möglichen Dauer sowie zu voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits.