Das Medienrecht ist eine Materie, die sowohl aus den juristischen Teilbereichen des öffentlichen Rechts und Zivilrechts als auch des Strafrechts besteht.
Bedeutung haben insbesondere das Urheber- und das Rundfunkrecht sowie das Telekommunikationsrecht. Klassische Bereiche des Medienrechts sind Film, Theater, Rundfunk und Presse. Derzeit liegt unser Schwerpunkt im Filmrecht, insbesondere bei der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen wie Produktions-, Film- und Autorenverträgen. Zu unserem Mandantenstamm zählen Produktionsfirmen, Regisseur*innen und Drehbuchautor*innen. Wir begleiten und unterstützen Sie während der Vertragsverhandlungen, arbeiten individuell auf Sie angepasste Verträge aus, vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und bei Bedarf selbstverständlich auch gerichtlich.
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Rechtsanwältin Maren Waruschewski berät Sie transparent zu realistischen Erfolgsaussichten, zur möglichen Dauer sowie zu voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits.
Dr. jur. Heike Korte
Dr. jur. Marcus Rolfes LL.M.
Miriam Tietjen
Maren Waruschewski
Wir stehen Ihnen in allen notariellen Belangen zur Seite:
Dr. jur. Marcus Rolfes LL.M. (Hude)
Miriam Tietjen (Oldb)