Dasselbe gilt für die Verbundenheit aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Unsere Schwerpunkte liegen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Begleitung von Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten inklusive Vermögensauseinandersetzung.
Dabei ist immer zunächst die Prämisse, die Ehe so friedlich und schnell wie möglich und gewünscht auseinanderzusetzen.
Deshalb bieten wir die Begleitung und Vertretung bei Erstellung von Scheidungs- oder Trennungsfolgeverträgen, aber auch von Eheverträgen an. Sollte es keine Möglichkeit einer gütlichen Regelung geben, vertreten wir sie mit dem gebotenen Rückhalt und der gebotenen Zielstrebigkeit im gerichtlichen Verfahren.
Wir sind zudem bundesweit für Sie tätig und sind auch mit internationalen Sachverhalten vertraut.
Sie wünschen in einer Rechtsfrage mit Bezug zum Familienrecht eine rechtssichere anwaltliche Beratung? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei in Oldenburg auf!
Rechtsanwältin Dr. Heike Korte und Rechtsanwältin Maren Waruschewski beraten Sie transparent zu realistischen Erfolgsaussichten, zur möglichen Dauer sowie zu voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits.
Dr. jur. Heike Korte
Dr. jur. Marcus Rolfes LL.M.
Miriam Tietjen
Maren Waruschewski
Wir stehen Ihnen in allen notariellen Belangen zur Seite:
Dr. jur. Marcus Rolfes LL.M. (Hude)
Miriam Tietjen (Oldb)