
Miet-, Wohneigentums- und Pachtrecht
Außergerichtlich und gerichtlich – Mietrecht, Wohneigentums- und Pachtrecht
Wir beraten Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter zu allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Pacht- und Landpachtrechts.
Insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft in allen Angelegenheiten der Wohnraummiete wie beispielsweise bei Kündigung, Räumung, Zwangsvollstreckung und Mieterhöhung.
Bei Gewerberaummietverhältnissen empfehlen wir eine anwaltliche Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses, um die Ausgestaltung des Vertrages im Sinne der Mandantschaft zu beeinflussen.
Bei Auseinandersetzungen im Mietverhältnis, sei es wegen Zahlungsverzug des Mieters oder bei Mängelbeseitigungsansprüchen oder Aufwendungsersatzansprüchen bieten wir professionelle anwaltliche Beratung an.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwalter in allen relevanten Rechtsfragen. Sofern gewünscht, begleiten wir unsere Mandantschaft auf Eigentümerversammlungen. Darüber hinaus beraten wir anwaltlich.
Unsere anwaltliche Beratung erstreckt sich darüber hinaus auf rechtliche Fragen aus folgenden Bereichen:
- Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
- Wohn- und Hausgeld
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Auslegung und Prüfung einer Teilungserklärung
- Überprüfung von Abrechnungen
Ihr Kontakt
Sie wünschen in einer Rechtsfrage mit Bezug zum Miet-, Wohneigentums- und Pachtrecht eine rechtssichere anwaltliche Beratung? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei in Oldenburg auf!
Rechtsanwältin und Notarin Miriam Tietjen berät Sie transparent zu realistischen Erfolgsaussichten, zur möglichen Dauer sowie zu voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits.