
Notare
Unabhängige Beratung – Notare
Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen.
Rechtsanwältin Miriam Tietjen und Rechtsanwältin Dr. Heike Korte sind neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Notarinnen in Oldenburg zugelassen. Gemeinsam mit einem qualifizierten, engagierten, erfahrenen und freundlichen Team betreuen und begleiten wir Sie in allen notarspezifischen Angelegenheiten. Die Urkunden zeichnen sich durch individuelle und rechtlich präzise Gestaltung aus.
Sie erhalten bei uns eine einfache und verständliche Erläuterung Ihrer persönlichen Angelegenheit. Selbstverständlich erfolgt außerdem eine zeitnahe Bearbeitung und Abwicklung.
Unsere Notarinnen befassen sich insbesondere mit der Vorbereitung und Beurkundung/Beglaubigung folgender Vorgänge:
- Verträge über den Kauf oder die Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurechten, Landwirtschaftlichen Flächen etc.
- Bestellung und Löschung von Grundstücksbelastungen (zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten etc.)
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauträgerverträge
- Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen und Erbscheinsanträge
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten (zum Beispiel Umwandlungen und Fusionen, Kauf von Geschäftsanteilen, Gesellschaftsgründung (Personen-/Kapitalgesellschaften)
- Hofübergabeverträge