Eine unserer Kernkompetenzen ist das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf den Bereichen des Kredit- und Kreditsicherungsrechts, Kapitalanlagerechts und in der Beratung nach Wertpapierhandelsgesetz. Selbstverständlich versuchen wir zunächst, mit Ihnen gemeinsam außergerichtliche Lösungen zu finden. Sollte das aber nicht zielführend sein, werden die jeweiligen Interessen strukturiert und zeitnah vor Gericht gebracht. Dabei sind wir nicht auf den hiesigen Bezirk beschränkt, sondern vertreten Sie bundesweit.
Sie wünschen in einer Rechtsfrage mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht eine rechtssichere anwaltliche Beratung? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei in Oldenburg auf!
Rechtsanwältin Dr. Heike Korte und berät Sie transparent zu realistischen Erfolgsaussichten, zur möglichen Dauer sowie zu voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits.
Wir stehen Ihnen in allen notariellen Belangen zur Seite:
Miriam Tietjen
Dr. jur. Heike Korte
Miriam Tietjen
Maren Waruschewski